Fasten unter ärztlicher Aufsicht

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Auf Gewohntes verzichtenfasten

Von Aschermittwoch an bis Ostern entscheiden sich jährlich viele Menschen einmal auf Gewohntes zu verzichten und zu fasten. Was früher eine religiöse Pflicht war, ist heute teils eine Lebenseinstellung geworden, ganz unabhängig vom Glauben. Dabei ist der Verzicht auf Genussmittel wie Alkohol, Süßigkeiten oder Zigaretten und auch schon mal aufs Fernsehen oder aufs Handy eine Sache, die man sehr leicht überwinden kann, der Verzicht auf feste Nahrung schon etwas härter für den Körper, was man möglichst nur unter ärztlicher Aufsicht machen sollte.

Großer Entzug für den Körper

Für den Körper bedeutet dies nämlich einen sehr großen Entzug. Insbesondere wenn man zuvor ein fleißiger Fleischesser war, muss sich der Körper daran erst einmal gewöhnen. Beim Klassiker, nämlich dem Verzicht auf feste Nahrung, sollte allerdings eine Arzt mit in die Fastenkur einbezogen werden. Dass auf einmal die Nahrung nur noch aus Milchprodukten, Saft, Tee und Haferschleim besteht, können nur die wenigsten Menschen wirklich verkraften.

Körper reagiert meist positiv aufs Fasten

Der Arzt ist vor allem aus dem Grund einzubeziehen, da er im Vorfeld abklären muss, ob man überhaupt fasten darf. Zwar möchte jeder durch das Fasten letztlich Krankheiten vorbeugen, doch wer krank ist, der darf meist nicht fasten. Es gibt in Deutschland sogar spezielle Kliniken, in denen Fastenkuren angeboten werden. Es handelt sich hierbei um eine ambulante Beratung und Beobachtung. Beobachtung aus dem Grund, weil jeder Mensch aufs Fasten anders reagiert, weil durch diese Minimierung der Zuführung von Nahrung die Verdauungsarbeit fast eingestellt wird. In den meisten Fällen reagiert der Körper auf das Fasten positiv.

Genügend Nährstoffe zu sich nehmen

Entdeckt der Arzt allerdings bei den Untersuchungen, dass sich der Gesundheitszustand des Fastenden verschlechtert hat, wird er zum Abbruch des Fastens mahnen. Besonders bei Kindern ist darauf zu achten, dass sie genügend Nährstoffe erhalten, dass sie einen anderen Energiehaushalt haben als Erwachsene. Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern fasten in der Zeit von Aschermittwoch bis Ostern, sollten daher ein besonderes Auge auf ihre Kinder haben.

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